ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Steinmetzbetriebs Alexander Horst, Gustav-Lorenz-Weg 11, 35410 Hungen-Obbornhofen

1 Geltung der Bedingungen

  • Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote über Roh- und Fertigwaren erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2 Angebot und Vertragsschluss

  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  • Zeichnung, Abbildung, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  • Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3 Preise

  • Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden, Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  • Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Betrieb in 35410 Hungen-Obbornhofen.
  • Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.
  • Lohn- und Materialpreiserhöhungen, die in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung in Kraft treten berechtigen uns zur Erhöhung der Preise in entsprechendem Verhältnis.
  • Unsere Preise verstehen sich in Euro.

4 Liefer- und Leistungszeit / Sonstiges

  • Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, schlechtem Wetter und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gelten insbesondere Krankheit, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Materialengpässe etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreffen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  • Wenn die Behinderung mehr als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  • Die Bereitstellung der Ware wird dem Käufer mit Übersendung der Rechnung angezeigt. Sollte die Bereitstellung innerhalb der angegebenen Lieferzeit nicht erfolgen und wir die Verzögerung zu vertreten haben, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist verstrichen ist.
  • Weitere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
  • Teillieferungen und Teilleistungen sind möglich.
  • Aus Rest-, Sonderposten und Sonderbestellungen nehmen wir Retouren nicht zurück. Eine Gutschrift erfolgt für frachtfrei retournierte Ware in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand nach Abzug von 15 % allgemeiner Kosten.
  • Die Preise verstehen sich ab Lager. Der Versand erfolgt durch uns auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung auf LKW über.
  • Euro-Paletten und Verpackungsmaterialien müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen frachtfrei zurückgegeben werden; andernfalls werden diese angemessen in Rechnung gestellt. Sämtliche Lieferungen berechnen wir nach unseren jeweils am Liefertag geltenden Preisen. Für die Berechnung der Massen ist der Lieferumfang maßgeblich. Die Berechnung erfolgt nach marktüblichen Gesichtspunkten, insbesondere wird das Aufmaß unter Einbeziehung der Fugen genommen. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zu entrichten hat.
  • Wir behalten uns vor, Teilleistungen insbesondere Montagetätigkeiten von Fremdfirmen ausführen zu lassen.

5 Gefahrübergang

  • Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Verwendung unser Werk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6 Gewährleistung / Muster und Materialbeschaffenheit

  • Wir wählen das zu verwendende Material in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend aus. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichung in der Farbe und Struktur, wie Flecken, Adern, Schattierungen, Stiche und Risse etc. stellen kein Materialmangel dar, sondern sind vielmehr Naturgebilde, so dass insoweit jede Gewährleistung entfällt. Das gleiche gilt auch für geringfügige Maßabweichungen.
  • Der Käufer muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
  • Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. Vereinbarungsgemäß sind alle Natursteinwerkstücke, einschließlich Terrazzo- und Agglo-werkstücke wie Bodenplatten, Fliesen, Sockel, Stufen, Fensterbänke usw. von Kiste zu Kiste, von Platte zu Platte bzw. von Werkstück zu Werkstück und innerhalb derselben, insbesondere zwischen Stufen und Bodenplatten farblich und strukturell & natursteinbedingt – abweichend.
  • Glanzunterbrechungen der geschliffenen und polierten Oberflächen der Fertigwaren stellen keinen Mangel dar. Wandlung oder Minderung aus den vorstehend aufgeführten Gründen sind ausgeschlossen, ebenso stellt dies keinen Grund zur Mängelrüge dar. Nach Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Die Rechtmäßigkeit einer jeden Reklamation muss an dem Rohblock oder an dem gelieferten Fertigprodukt im Originalzustand nachgewiesen werden. Reklamationen an verlegtem Plattenmaterial werden nicht akzeptiert. Das Material ist vor der Verlegung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter abzunehmen. Erfolgt dies von Seiten des Auftraggebers nicht, so gilt das Material als abgenommen. Fachmännische Kittungen und Spachtelungen sind zulässig. Der Käufer hat uns eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Beweist sich die Mängelrüge als berechtigt, so erfolgt eine Ersatzlieferung und zwar eine Ware gleicher Art und Güte. Der Käufer hat uns zur Durchführung der Ersatzlieferung eine angemessene Zeit einzuräumen.
  • Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  • Eine Haftung für normale Abnutzung und für Fundament- und Grabsetzungen sind ausgeschlossen.
  • Mängelrechte gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  • Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelhaftung für die Produkte und schließen sonstige Mängelrechte jeglicher Art aus. Insbesondere wird die Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrunde heraus, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung unserer Ware entstehen, ausgeschlossen.

7 Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur Erfüllung alter Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit die Sicherheiten die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigen.
  • Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung unsererseits. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht.
  • Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, jederzeit die Abtretung offen zulegen und die Zahlung durch den Käufer direkt an uns zu verlangen. Der Käufer hat uns dann Namen und Anschrift seines Abnehmers sowie die Höhe der Forderungen mitzuteilen sowie sämtliche Unterlagen zur Belegung der Forderungen zur Verfugung zu stellen.
  • Von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Sollten uns durch Zugriff Schaden entstehen, so hat uns der Käufer alle Kosten, die durch unsere Intervention entstehen können, zu erstatten.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeanspruche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

8 Zahlung

  • Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge wie folgt zahlbar: Im Falle eines Abschlusses von Kaufverträgen sind der Kaufpreis, der Preis für Nebenleistungen und verauslagte Kosten bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Im Falle des Abschlusses von Werkverträgen ist der Werklohn innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 1 % der Rechnungssumme, mind. jedoch 10 % zu erheben. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen, mindestens aber 6 % Zinsen. Hierzu bleibt sowohl uns als auch dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass der Zinsaufwand nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Zinspauschale.
  • Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  • Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont, Spesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechseln bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.
  • Unsere Zahlungsfristen sind genau einzuhalten. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
  • Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

9 Haftungsbeschränkung

  • Schadensansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10 Rücktritt der Fa. …………………vom Vertrag

  • Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag in der vorliegenden Form unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde einer möglichen Abänderung des Vertrages zustimmt. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir ungünstige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse oder das Geschäftsgebaren des Kunden erhalten, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder vermindert oder über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Falls wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Kunde unverzüglich nach Aufforderung etwa bereits erhaltene Ware auf seine Kosten in unser Werk zurückzubringen, sowie als Ausgleich für unsere Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung oder Wertminderung eine Pauschale von 30 % des Rechnungs-Nettobetrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Sowohl uns als auch dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Aufwendungen oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger oder wesentlich höher sei als der vorstehende Pauschalbetrag.

11 Geltung der VOB/B bei Werk- oder Werklieferungsverträgen

  • Sämtliche Werk- oder Werklieferungsverträge werden ausschließlich unter Geltung der jeweils neuesten Ausgabe der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B und C (VOB) ausgeführt. Der Wortlaut der VOB kann auf Verlangen jederzeit in unseren Betriebsräumen eingesehen werden; wir sind bereit, dem Kunden eine Kopie dieser Bestimmungen zu überlassen.
  • Für Werk- und Werklieferungsverträge gelten daneben die vorstehenden Bestimmungen gem. Nr. 1-4, 6-10, 12-14 und 16 entsprechend.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt stets 4 Jahre gemäß § 13 Nr.4 VOB/B, wird jedoch durch eine schriftliche Mängelrüge oder Nachbesserungsleistung nicht verlängert.

12 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, ist Gießen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  • Erfüllungsort für Zahlungen ist 35410 Hungen.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die wirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.